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Reiseversicherungen

Auch die schönsten und manchmal
auch die teuersten Tage des
Jahres bergen ihre Risiken. An Krankheit,
Unfall, Reiseabbruch, an Streit
mit dem Reiseveranstalter oder gar
dessen Pleite möchte man beim Blättern
in bunten Katalogen nur ungern
denken...
Aber es gibt Möglichkeiten, diesen Unwägbarkeiten zu begegnen: mit einer guten Reiseplanung, mit dem
Befolgen einiger wichtiger Tipps und mit Hilfe der richtigen Versicherung – damit Sie in Ihrem Urlaub entspannt „abtauchen“ können. Eine Informationsbroschüre finden Sie hier.

Reiserücktrittskostenversicherung

Eine Reiserücktrittskostenversicherung (in Österreich auch Reisestornoversicherung genannt), schützt den Versicherten vor Gebühren, die entstehen können, wenn die bereits gebuchte Reise nicht angetreten werden kann. Dabei werden unter gewissen Voraussetzungen wie etwa Unfall, Tod oder Krankheit des Versicherten oder eines nahen Angehörigen die Stornogebühren zum Ganzen oder teilweise übernommen.

Reiseabbruchversicherung

Eine Reiseabbruchversicherung deckt jene Kosten ab, die entstehen, wenn eine Reise aus bestimmten Gründen abgebrochen werden muss. Es werden je nach Versicherungsvertrag Rückreisekosten und Stornierungskosten für die restliche Reise in voller Höhe oder teilweise erstattet

Reisekrankenversicherung

Eine Reisekrankenversicherung schützt den Versicherten vor Arzt- und Behandlungskosten, die im Ausland im Falle einer Krankheit entstehen können. Es wird jener Betrag teilweise oder zum Ganzen übernommen, der durch die gesetzliche Krankenversicherung (durch Sozialversicherungsabkommen mit anderen Staaten) nicht gedeckt ist. Ein Heimtransport des Versicherten infolge einer schweren Krankheit oder eines Unfalls kann ebenfalls durch eine Reisekrankenversicherung gedeckt sein.

Reiseunfallversicherung

Eine Reiseunfallversicherung kommt für entstandene finanzielle Nachteile in Verbindung mit einem Unfall auf Reisen auf. Leistungen von Seiten des Versicherers erhält man meistens bei dauernder Invalidität, für Bergungs- und Rückholkosten und im Todesfall.

Reisegepäckversicherung

Eine Reisegepäckversicherung ersetzt auf Reisen abhanden gekommenes Gepäck unter gewissen Bedingungen (z. B. Überwachung des Gepäcks) bis zu einer vereinbarten Höchstgrenze.

Wenn Sie Reiseversicherungen miteinander vergleichen und online abschließen möchten, klicken Sie bitte auf das Bild.

LÜCHT FINANZNAVIGATION - Holger Lücht  | leitung(at)luecht.com Fon: (0203) 578 999 - 40